Profitieren auch Sie vom staatlich geregelten Weg zur Energiewende
Die Bundesregierung hat im Jahre 2000 das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) ins Leben gerufen, um nachwachsende Rohstoffe und deren technische Umsetzbarkeit zu fördern. Energie aus Wind, Wasser und Sonne ist in nahezu unbegrenzter Form vorhanden. Und diese gilt es zu nutzen.
Das EEG besagt, dass der solar erzeugte Strom zu einem festen Satz für mindestens 20 Jahre in das öffentliche Stromnetz eingespeist und vergütet wird. Der so erzeugte Strom wird also nicht selbst verbraucht sondern direkt an den Netzbetreiber vor Ort verkauft. Der eigene Strombedarf wird weiterhin vom bisherigen Energieversorger gedeckt.
Hier finden Sie eine Übersicht mit den ab 01. Januar 2011 geltenden Vergütungen pro eingespeister kWh (Kilowattstunde):
Aufdach-Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp: 28,74 Cent
- das entspricht einer Fläche bis ca. 250 Quadratmeter -
Aufdach-Anlagen ab einer Leistung von 30 kWp: 27,34 Cent
– das entspricht Flächen ab einer Größe von 250 Quadratmetern und mehr, wobei die ersten 30 kW Leistung mit der höheren Vergütung von 28,74 Cent bemessen werden –
Des weiteren gibt es die Möglichkeit sich auch für die sogenannte “Eigenverbrauchsregelung” zu entscheiden. Hier kann man einfach mittels Tausch des bestehenden Strombezugs-Zählers nachweisen, dass die produzierte kWh direkt vor Ort auch gleich verbraucht wurde. Hierfür erhält man folgende Vergütungen:
verbraucht man bis 30 % des Gesamtertrages selbst erhält man 12,36 Cent pro kWh
verbraucht man über 30 % des Gesamtertrages selbst erhält man 16,74 Cent pro kWh
Da die Eigenverbrauchsthematik etwas komplexer ist, stellen wir Ihnen diese Möglichkeit auch gerne persönlich dar.
Für die Techniker: Hier geht’s weiter mit dem Thema Technik und Komponenten